Beschreibung
Der Scharfrichter erhebt mit beiden Händen das Richtbeil und lässt es auf den Nacken des Verurteilten niederfallen. Das Haupt, vom Rumpf getrennt, fällt auf das Schafott nieder. Der Scharfrichter übergibt das Beil einem Gehilfen, nimmt seinen Hut ab, steigt herab und meldet die vollzogene Enthauptung. So geschehen am 16. August 1878 im Zellengefängnis Berlin-Moabit.
Spannend wie ein Krimi ist dieses Skandalstück deutscher Rechtsgeschichte, in dem ein misslungenes Attentat auf Kaiser Wilhelm I., ein eilends ernannter Scharfrichter und ein Beil aus dem Märkischen Museum Berlin die Hauptrollen spielen. Vorab soviel: Es geht auch darum, ob ein Museumsobjekt zum Exekutionswerkzeug taugt.
Ein kunstphilosophischer Essay erkundet, ob die Kopie eines Richtbeils zwangsläufig ein Richtbeil sein muss. Reproduktionen zahlreicher Abbildungen, Briefe und Originaldokumente geben Spielraum für eigene Interpretationen.
Echt scharf!
Inhalt
Eine ungewöhnliche Hinrichtung
Die Tat
Ein Attentat wird zum strategischen Instrument: Bismarck und das Sozialistengesetz
Der Hödel-Prozess
Der Gang zum Schafott
Ein Henker ohne Richtbeil
KLEINE GESCHICHTE IN BILDERN
KLEINE GESCHICHTE IN DOKUMENTEN
Aus dem Reichsstrafgesetzbuch
Flugblatt über Hödels Attentat
Die Aussage Kaiser Wilhelms I.
Im Namen des Königs: Das Todesurteil
Hödels letzte drei Schriftstücke, aus der Chronik des Städtischen Museums
1. Herzlich geliebte Eltern!
2. Max Hödels letzte Wünsche sind folgende
3. Autobyographie des Klempnergesellen Emil Heinrich Max Lehmann, geb. Hödel, gen. Traber
KLEINE GESCHICHTE IN DER KRITIK
Andreas Resch: Die Kopie eines Richtbeils muss nicht zwangsläufig ein Richtbeil sein
Glossar, Quellennachweise, Abbildungsverzeichnis